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Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Entsorgung aller Abfälle und Wertstoffe.

Zögern Sie nicht uns anzurufen.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und werden Ihnen eine für Ihren Bedarf individuelle und preisgünstige Lösung anbieten.
 
Name Telefonnummer E-Mail
Zentrale
Alexander Birk
06898 2007-0 
06898 2007-12
dispo@wud-entsorgung.de
birk@wud-entsorgung.de

 

Häufig gestellte Fragen

Containergrößen
Unsere Standardcontainer 3 - 10 m³ benötigen eine Stellfläche 
von 2,50 m Breite und 4,50 m Länge.
Die Zufahrt für LKW's muss mindestens 2,70 m breit und 4,10 m hoch sein und für das Befahren mit LKW's ausgelegt sein.

nähere Informationen zu unseren grünen Container und über Containergrößen finden Sie unter Container und technische Ausstattung
 

Miete
Die Container werden 14 Tage mietfrei gestellt.
 

Informationen zu den verschiedenen Abfallarten

Bauschutt

Was darf in einen Bauschutt-Container ?
Mauerwerk, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegeln, Mörtel- oder Putzreste, Waschbecken und Toilettenschüsseln (keramisch).
Kantenlänge < 0,5 m, andere Kantenlängen müssen gesondert angefragt werden.

Was darf nicht in einen Bauschutt-Container ?
Holz, Folien, Tapeten, Kabel, PVC-Rohre, Isolier- und Dämmstoffe, Gips- und Gipskartonplatten, Dachpappe, Metalle, wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Fensterrahmen mit Glasresten, Kunststoffe und Papier, Asbestzementplatten, Rohrmattendecken.


Sperrmüll

Was darf in einen Sperrmüll-Container ?
Ausgediente Haushaltsgegenstände, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in eine 120 Liter Restmülltonne passen. 
Typischer Sperrmüll sind Möbelstücke, Lampen, Matratzen, Teppiche, Fahrräder, Sportartikel, Zelte, Skier, Schlitten oder Türen und Fenster. 

Was darf nicht in einen Sperrmüll-Container ?
Gartenabfälle, Autoteile, Bauschutt, Kartonagen, Papier, Farben, Lacke, Glasbehälter, Kühlschränke, Nachtspeicheröfen, Ölöfen- und Heizöltanks sowie Sonderabfälle aus Privathaushalten.
 

Gemischte Bau und Abbruchabfälle
Was darf  in einen Gemischte Bau- und Abbruchabfälle-Container ?
Holz, Folien, Tapeten, Kabel, PVC-Rohre, Gips- und Gipskartonplatten, restentleerte Farbeimer, Porenbeton, Bitumen-Dachpappe, Metalle, wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, mineralische Bestandteile, Verpackungen, Kunststoffe, Styropor, Glas und Papier.

Was darf nicht in einen Gemischte Bau- und Abbruchabfälle-Container ?
Schadstoffverunreinigte oder –belastete Abfälle, wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten, Mineralfasern oder Farb- und Lackeimer (befüllt), Isolier- und Dämmstoffe, sowie Grünabfälle, Kantinen- und Speiseabfälle, Kehricht, Abfälle aus Brandschäden, belastete Hölzer, krankenhausspezifische Abfälle.


Grünschnitt

Was darf in einen Grünschnitt-Container ?
Laub, Gras, Material aus Bepflanzungswechsel, geschredderter Gehölzschnitt, Astholz, Dickholz, Stammholz, Stubben 

Was darf nicht in einen Grünschnitt-Container ?
Sägemehl, Sägespäne, Baureststoffe, Materialien, die schädliche Stoffe enthalten, Mutterboden, Bodenaushub, behandeltes Holz, tierische Abfälle, Wurzeln.


 
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