Aktenvernichtung/-archivierung und Transport

Aktenvernichtung, Aktenarchivierung und Transport

entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO)

Neue Gesetzeslage ab Mai 2018

Das EU-Parlament beschloss im April 2016 die Verordnung 2016/679, um eine Vereinheitlichung der Datenschutzregularien in den Mitgliedsstaaten der EU zu erreichen. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist gilt diese Verordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar und zwingend.

  • Unmittelbar: Die Vorgaben der EU-DS-GVO bedürfen keiner gesonderten Umsetzung in nationales Recht.
  • Zwingend: Die damit einhergehenden Rechte und Pflichten können weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.

Bestehende gesetzliche Regelungen sind nur noch anwendbar, sofern sie in Einklang mit den Bestimmungen der EU-DS-GVO stehen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten und ausdrücklich nur zulässig, wenn die EU-DS-GVO dies gestattet.

Anforderungen an Verantwortliche

Durch die EU-DS-GVO erhalten Betroffene erweiterte Rechte. Diese sowie die vorgeschriebenen Auskunfts- und Sorgfaltspflichten erfordern schnellstmöglich umzusetzende Maßnahmen:

  • Sichere und dokumentierte Systeme und Prozesse zur Datenhaltung
  • Datensparsamkeit
  • Sichere und dokumentierte Datenvernichtung
  • Vollständige Prozesskontrolle und Gefahrenabschätzung
  • Umfängliche Dokumentation der getroffenen Maßnahmen

Im Folgenden finden Sie wesentliche Änderungen kurz zusammengefasst. Volltextfassungen der EU-DS-GVO sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

Wesentliche neue Bestimmungen und Auswirkungen der EU-DS-GVO

Art. 12ff. EU-DS-GVO: Stärkung der Rechte des Betroffenen
Art. 32, 35 und 40 EU-DS-GVO: Sicherheit und Datenschutz
Art. 82 und 83 DS-GVO: Haftung, Schadenersatz und Sanktionen

 

Aktenvernichtung bei der WUD Entsorgung & Recycling GmbH

Aktentransport, -archivierung und -vernichtung bei der WUD Entsorgung & Recycling GmbH
Datenschutz hat beim Thema Aktenvernichtung absolute Priorität. Der strukturierte Prozess der WUD Entsorgung & Recycling GmbH sichert den Weg vertraulicher Unterlagen von der Abholung, der optionalen Archivierung bis zur Zerkleinerung.
Hierfür arbeiten wir mit höchsten Sicherheitsbestimmungen, um Ihnen im Bereich der Aktenvernichtung den optimalsten Schutz zu bieten:

  • Bereitstellung von Sicherheitsbehältern
  • Protokollierte Datenübernahme
  • Transport in alarmgesicherten WUD Fahrzeugen mit modernster Technik
  • Entladung des Vernichtungsguts in hermetisch gesicherten und kameraüberwachten Schleusen
  • Zertifizierte Vernichtung nach höchsten Sicherheitsstandards über das Bundesdatenschutzgesetz hinaus
  • Austausch oder Abholung der Behälter durch WUD Mitarbeiter, die nach §5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet sind
  • Regelmäßige externe Sicherheitsrevisionen
  • Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Von der protokollierten Abholung in Sicherheitsbehältern über den Transport in Spezial-Fahrzeugen und der Entladung in videoüberwachten Sicherheitsschleusen bis hin zur Zerkleinerung Ihrer sensiblen Dokumente – Wir übernehmen die Haftung für die zu vernichtenden Akten ab dem Moment der Übernahme. Dank GPS auf unseren Fahrzeugen entsteht für Sie eine durchgängige Transparenz.

In nahezu jedem Büro verstecken sich überall Informationen, die dem Datenschutz unterliegen.
Personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, usw.) oder Wirtschaftsbezogene Daten (z. B. Auswertungen, Prognosen, Umsätze, usw.) dürfen nicht für jedermann zugänglich sein und müssen in entsprechender Sicherheitsstufe vernichtet werden. Aktenvernichtung ist Vertrauenssache. Wir entsorgen Ihre sensiblen Daten zuverlässig und professionell.

 

Download Aufbewahrungsfristen von A-Z