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Kundeninformation
Wichtige Informationen zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
zum 01.08.2017
Die neue Gewerbeabfallverordnung wird zum 01.08.2017 in Kraft treten. Mit der Novelle soll die alte Verordnung an neue Abfallregelungen angepasst werden. Ziel ist die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen, um eine Verbrennung zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.
Wir haben die wichtigsten Informationen in einer Übersicht für Sie dargestellt und zusammengefasst.
Getrenntsammlungs-, Sortier- und Dokumentationspflichten für Abfallerzeuger
1. Getrenntsammlungs- und Sortierpflicht für Gewerbliche Siedlungsabfälle und
industrielle Abfälle
Beispiele: Papier, Glas, Kunststoff, Holz, Bioabfälle, Metalle, Textilien, Industrieabfälle
–> Zuführung einer Vorbehandlungsanlage
Ausnahme: Die Trennung der Abfälle ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich
nicht zumutbar bzw. es wird eine Getrenntsammlungsquote von 90% erreicht
–> sonstige ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwertung (energetische
Verwertung)
(hier ist eine Bestätigung eines zertifizierten Sachverständigen erforderlich)
–> Beseitigungsabfälle Überlassung an öffentlich rechtliche Entsorger (Pflichttonne)
2. Getrenntsammlungspflicht für Bau- und Abbruchabfälle
Beispiele: Glas, Kunststoff, Holz, Metalle, Dämmmaterial, Bitumengemische, Gips, Beton,
Ziegeln, Fliesen, Keramik, Verpackungen
–> Zuführung einer Vorbehandlungsanlage bzw. Aufbereitungsanlage
Ausnahme:
Die Trennung der Abfälle ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht
zumutbar
–> sonstige ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwertung
(hier ist eine Bestätigung eines zertifizierten Sachverständigen erforderlich)
–> Beseitigungsabfälle Überlassung an öffentlich rechtliche Entsorger (Pflichttonne)
3. Dokumentationspflicht
–> Der Abfallerzeuger muss die getrennte Sammlung der Abfälle durch Lagepläne,
Lichtbilder, Abfallstatistiken sowie Belege (z.B. Liefer- oder Wiegescheine)
dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorlegen
–> Der Betreiber derVorbehandlungsanlage muss dem Abfallerzeuger die Übernahme
der Abfälle (Übernahmeerklärung) sowie die Zuführung der getrennt gesammelten
Abfälle zur stofflichen Verwertung bestätigen.
Ausnahme:
Dokumentation nur bei Bau- und Abbruchabfällen > 10 Kubikmeter
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Dynamischer Verbrennungsmarkt Deutschland
Der Markt für die energetische Verwertung von Abfällen hat sich im Laufe des Jahres
grundlegend gewandelt. Durch die gute Auslastung der deutschen Müllverbrennungs-
anlagen und EBS-Kraftwerke sind die Kosten für die Verbrennung von Abfällen zum
Teil deutlich angestiegen.
In jüngster Zeit spitzt sich die Situation nochmals zu. Mitgliedsunternehmen berichten
uns, dass bedingt durch die gute Konjunktur im produzierenden Gewerbe sehr viel
Material im Markt ist, aber die Sortierstoffe für die energetische Verwertung nicht
abgegeben werden können, da keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Schnell führt diese Situation zu einer Überschreitung der genehmigten Lagermengen,
sodass sich bereits einige Kollegen nicht mehr in der Lage sehen, weitere Abfälle vom
Abfallerzeuger anzunehmen.
Ursächlich hierfür ist allerdings nicht ein gesteigertes Abfallaufkommen in Deutschland.
Ganz im Gegenteil, aufgrund der zunehmenden Verwertung von organischen Abfällen und
Wertstoffen sind die behandlungsbedürftigen hiesigen Restabfallmengen in den letzten
zwei Jahren sogar gesunken. Vielmehr lasten die Verbrennungsanlagen ihre Kapazitäten
durch Abfallimporte aus. Zahlen der ITAD zufolge haben alleine die MVA Betreiber im
vergangenen Jahr rund 1,3 Mio. Tonnen Abfall aus dem Ausland eingeführt. Dies ist
eine Steigerung zum Vorjahr um beachtliche 20 Prozent. Dabei spielt Großbritannien
eine entscheidende Rolle.
Alleine aus dem vereinigten Königreich wurden 2014 rund 500.000 Tonnen Abfälle
eingeführt. In 2015 sollen es einer Hochrechnung zufolge sogar ca. 670.000 Tonnen werden.
Hinzu kommt, dass aus England zusätzlich bedeutsame Abfallmengen in die Niederlande
fließen und dort deutschen Abfall verdrängen. Ein Effekt, der insbesondere in Nordrhein-
Westfalen zu spüren sein dürfte.
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Die Lage auf dem Verbrennungsmarkt hat sich in unserer Region und in ganz Deutschland geändert. Die Kapazitäten der Müllverbrennungsanlagen sind ausgelastet. Grund dafür ist die gute Konjunktur in Deutschland. Hinzu kommt, dass eine Reihe von Müllverbrennungsanlagen in Revision sind und so erhebliche Verbrennungskapazitäten fehlen. Außerdem werden immer mehr Abfälle aus dem europäischen Ausland importiert.
Alleine aus Großbritannien wurden 2014 rund 500.000 Tonnen Abfälle eingeführt. In 2015 sollen es einer Hochrechnung zufolge sogar ca. 670.000 Tonnen werden. Abfälle, die in deutschen Müllverbrennungsanlagen verwertet werden.
In der Folge steigen nicht nur die Verbrennungspreise für hiesige gewerbliche Abfälle zur energetischen Verwertung deutlich an. Es wird immer schwieriger Müllverbrennungsanlagen zu finden, die überhaupt noch Abfälle annehmen.
Fakten zum Preisanstieg in der energetischen Verwertung von Abfällen (AzV):
Was ist die Folge?
Was muss geändert werden?
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Die ITAD begrüßt die Klarstellung des Bundeskartellamtes in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht bezüglich der vermeintlichen Überkapazitäten bei thermischen Abfallbehandlungsanlagen. „Erstmals wird jetzt von behördlicher Seite die Datenlage der ITAD bestätigt“, so Carsten Spohn, Geschäftsführer der ITAD.
Das Bundeskartellamt hatte in seinem Tätigkeitsbericht letzte Woche ausgeführt, dass es keine Hinweise für Überkapazitäten gebe und in manchen Regionen Unternehmen bereits darauf angewiesen wären, hohe Transportkosten in Kauf zu nehmen, um geeignete Anlagen zu finden. Gedankenspiele zu einer staatlich verordneten Kapazitätsbereinigung sieht das Bundeskartellamt problematisch und warnt davor, Kapazitäten künstlich zu verknappen.
Die Erhebungen der ITAD zur Kapazitätsauslastung, wie zuletzt auf der ITAD Mitgliederversammlung vorgestellt, werden somit von Behördenseite bestätigt.
„Es wird Zeit, im Rahmen der Diskussionen über die sachgerechte Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft und Abbau der Hemmnisse für hochwertiges Recycling über verlässliche Daten zu sprechen, als immer nur zu behaupten, dass wir in Deutschland enorme Überkapazitäten in der thermischen Abfallbehandlung haben“, so Spohn weiter, der bereits mehrfach vor dem Schreckgespenst der Überkapazitäten und den wenig sachgerechten Forderungen nach Kapazitätsstillegungen gewarnt hatte. Bei genauerer Betrachtung der Fakten stelle sich das Thema weitaus vielschichtiger dar. Eine bestmögliche Nutzung der Ressource Abfall kann nur im Zusammenspiel zwischen stofflicher und energetischer Verwertung erfolgen. ITAD sieht hierbei ihre Mitgliedsunternehmen als starken und verlässlichen Partner eines hochwertigen und transparenten Recyclings, der durch die energetische Verwertung, unter Einhaltung höchster Umweltstandards, die Ressource Abfall nachhaltig nutzt und somit die Anreicherung von Schad- und Störstoffen in Wertstoffkreisläufen verhindert.
ITAD regt daher auf Basis der aktuellen Einschätzungen des Bundeskartellamtes an, eine echte Qualitätsoffensive in der Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten zu starten. Neben der Festlegung von Kriterien für hochwertiges Recycling zur Verhinderung von Scheinverwertungen und wenig nachhaltigem Downcycling im In- und Ausland beinhaltet dies im ersten Schritt eine Verständigung über grundlegende Zahlen, Daten und Fakten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die auf wenig sachgerechten Vermutungen und Spekulationen beruhen.
„Letztendlich geht es darum, wie im Zusammenspiel von getrennter Erfassung und Sammlung, Recycling, Kaskadennutzung und energetischer Verwertung der größtmögliche Nutzen für Mensch und Umwelt erreicht werden kann – und hierbei brauchen sich die Leistungen unserer Mitgliedsunternehmen im Bereich der energetischen und stofflichen Verwertung nicht zu verstecken“, fasst der ITAD-Geschäftsführer zusammen.
Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen ITAD e.V. vertritt die Interessen der Betreiber und Eigentümer von thermischen Abfallbehandlungsanlagen (rund 80 Siedlungsabfall-, Gewerbeabfall- und Klärschlammverbrennungsanlagen; nahezu alle klassischen Siedlungsabfallverbrennungsanlagen (MVA) sind hier vertreten). Die Mitglieder gewährleisten unter Einhaltung höchster Umweltstandards mit rund 23 Mio. t/a Behandlungskapazität die Entsorgungssicherheit von Siedlungs- und Gewerbeabfällen in Deutschland und stellen über 7,6 Milliarden kWh Strom, 8,1 Milliarden kWh Wärme und 11,3 Milliarden kWh Prozessdampf für Haushalte und Industrie zur Verfügung. Darüber hinaus werden aus den Verbrennungsrückständen über eine halbe Millionen Tonnen Metalle recycelt und rund fünf Millionen Tonnen Ersatzbaustoffe bereitgestellt.