Elektronisches Nachweisverfahren

Elektronisches Nachweisverfahren

Laut Abfallnachweisverordnung besteht seit 1. Februar 2011 die Pflicht zur elektronischen Nachweisführung für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden.

Vorgehensweise
    
Zunächst ist die persönliche Chipkarte mit codierten persönlichen Unterschriftsdaten und einer Code-Nummer bei einem der nachfolgenden Anbieter zu beantragen (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

TC TrustCenter GmbH
Sonninstr. 24-28
20097 Hamburg
http://www.trustcenter.de

D-Trust GmbH
Kommandantenstr.15
10969 Berlin
http://www.d-trust.de

DeutscheTelekom AG
Produktzentrum TeleSec
Untere Industiestr.20
57250 Netphen
http://www.telesec.de

Deutsche Post Com GmbH
Geschäftsfeld Signtrust
Tulpenfeld 9
53113 Bonn
http://www.signtrust.de

Benötigt werden außerdem:

  • Kartenlesegerät (zu beziehen über die WUD Entsorgung und Recycling GmbH)
  • PC mit Internetanschluss* und freiem USB-Port

Wenn Ihnen sowohl die Signaturkarte mit dazugehöriger Pin sowie das Kartenlesegerät vorliegen, ist ein elektronisches Postfach bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) zu beantragen. http://leanv.zks-abfall.de/LaenderEANV_Web/registrierung

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.saarland.de/51708.htm

*Systemvoraussetzungen

Betriebssystem

  • Windows Vista
  • Windows XP

Browser

  • Microsoft Internet Explorer 6.0
  • Microsoft Internet Explorer 7.0
  • Mozilla Firefox 2.0

Java-Laufzeitumgebung

  • Java 1.5 und höher
  • Download Link Java 6.0 unter URL http://www.java.com/de/download/