Compliance-Management
Das Compliance Management der WUD ENTSORGUNG & RECYCLING GMBH gibt einen verbindlichen Rahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens vor und dient der Reduzierung von Compliance-Risiken. Es liefert die Grundlagen für eine effektive Umsetzung externer und interner Vorgaben und definiert Mindestanforderungen für Compliance-relevante Prozesse. Hierzu gehören unter anderem unterschiedliche Präventions- und Kontrollmaßnahmen sowie das Hinweisgebersystem. Über dieses haben Beschäftigte, Geschäftspartner, aber auch Dritte jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden, auf Wunsch auch anonym.
Die Bearbeitung von Meldungen über Compliance-Verstöße hat die WUD ENTSORGUNG & RECYCLING GMBH an eine unabhängige externe Stelle vergeben, die Meldekanäle betreibt und initial die Plausibilität des Hinweises prüft. Die Mitarbeiter der Meldestelle unterliegen der Schweigepflicht. Sie können sicher sein, dass Ihre persönlichen Daten ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben werden. Danach wird der Hinweis anonym an die WUD ENTSORGUNG & RECYCLING GMBH zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die externe Meldestelle ist:
DSB Grundmann
Ombudsmann: Herbert Grundmann
Niederbexbacher Straße 10
66539 Neunkirchen
Compliance bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln, d.h. alle geschäftlichen Aktivitäten der WUD ENTSORGUNG & RECYCLING GMBH und ihrer Mitarbeitenden müssen im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, dem Code of Business Conduct sowie den weiterführenden einschlägigen Richtlinien und Zentralanweisungen stehen („Compliance-Gebot“).
Das Thema Compliance geht alle Mitarbeitenden an, da jeder von Verstößen direkt oder indirekt betroffen ist: Zum einen steht bei Gesetzesverstößen – je nach Art und Schwere des Verstoßes – eine persönliche Strafbarkeit im Raum. Zum anderen fügen Verstöße gegen das Compliance-Gebot dem Unternehmen auch materiellen Schaden zu und beschädigen das Ansehen WUD ENTSORGUNG & RECYCLING GMBH. Dadurch werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Erfolg des Unternehmens geschmälert. Compliance betrifft auch die Zusammenarbeit der WUD ENTSORGUNG & RECYCLING GMBH mit Dritten: die WUD ENTSORGUNG & RECYCLING GMBH will nicht in Verstöße Dritter gegen das Compliance-Gebot verwickelt werden.
Alle Mitarbeitenden sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Compliance-Gebot zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird. Das Gleiche gilt für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.
Wichtig ist, dass Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung – beispielsweise Diebstahl, Betrug oder Bestechung – oder auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regeln hindeuten, beispielsweise die bewusste und nachhaltige Nichteinhaltung von Qualitäts- bzw. Sicherheitsstandards des Code of Business Conduct oder der Arbeits- und Organisationsanweisungen.
Ja. Die Durchführung von Untersuchungen, die Erhebung von gerichtsfesten Beweisen und das Einleiten der ggf. erforderlichen Maßnahmen ist dann Aufgabe des Compliance Officer. Diese erhalten Unterstützung von spezialisierten Personen in den Fachabteilungen, die die notwendige Ausbildung und die entsprechenden Befugnisse haben.
Hinweisgebende, die mögliche Compliance-Fälle nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Unternehmens infolge der Meldung zu befürchten.
Ja, die Meldung an den Ombudsmann können auch anonym erfolgen. Jedoch kann im Falle einer anonymen Meldung keine Kommunikation stattfinden, dem Hinweis wird aber nachgegangen.
Die Meldung erfolgt bei einem externen unabhängigen Ombudsmann, der die Meldekanäle betreibt. Nach Eingang einer Meldung erfolgt die Prüfung, ob die Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt. Bei positivem Ergebnis wird die Meldung ohne Angabe der persönlichen Daten des Hinweisgebers an den Compliance Officer der WUD Entsorgung & Recycling GmbH weitergeleitet. Diese sind dafür verantwortlich, dass die gemeldeten Vorgänge (ggf. mit Unterstützung durch Fachabteilungen der WUD Entsorgung & Recycling GmbH oder externe spezialisierte Personen) untersucht und ordnungsgemäß erledigt werden.
Die Meldung von möglichen Verstößen gegen das Compliance-Gebot ist regelmäßig mit der Mitteilung personenbezogener Daten verbunden. Die Entgegennahme und Bearbeitung solcher Meldungen setzt daher voraus, dass der Hinweisgebende die Kenntnisnahme des datenschutzrechtlichen Hinweises bestätigt und in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Abwicklung eines Compliance-Falls einwilligt, soweit nicht ausnahmsweise eine anonyme Meldung abgegeben wird. Die personenbezogenen Daten verbleiben für die Dauer des Verfahrens beim Ombudsmann und werden zwei Jahre nach Abschluss der Ermittlungen, sofern die Klärung weiterer Schritte nicht erforderlich ist, gelöscht.
Die Meldung von Verstößen kann auf folgenden Wegen abgegeben werden:
Per E-Mail an:
Per Telefon an:
+49 6821 8695800
Per Post an:
DSB Grundmann,
Niederbexbacher Straße 10,
66539 Neunkirchen
Auf Wunsch kann auch ein persönliches Treffen vereinbart werden.